Antrag des FRB findet keine Mehrheit

Der vom Freien Rathausblock eingebrachte Antrag zur Einschränkung hinsichtlich der Aufstellung von Plakaten vor politischen Wahlen fand keine Mehrheit. Im Antrag steht zu lesen: „Die Stadt stellt sechs Wochen vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden Anschlagtafeln an bestimmten Standorten den Parteien und Wählergruppen zur Verfügung. Die einzelnen Felder werden durch die Stadt vergeben und von den Parteien bzw. Wählergruppen unmittelbar beklebt:“ Nachdem eine Stadträtin des FRB den Antrag erläuterte, begann die Debatte. Zweiter Bürgermeister Peter Uschalt zeigte sich darüber irritiert, dass, nachdem dies im Kreise der Fraktionssprecher schon thematisiert wurde, nun seitens der Fraktion, welche auch den Ersten Bürgermeister stellt, dieser Antrag folgt. Anscheinend arbeitet aus Sicht des FRB die Verwaltung zu langsam, nichts anderes kann der Hintergrund des Antrages sein. Uschalt: „Ich teile diese Auffassung nicht und bin über dieses Vorgehen seitens des FRB mehr als verwundert. Die CSU-Fraktion lehnt den Vorschlag des FRB als nicht zu Ende gedacht ab. Zwar gibt es hinsichtlich des Wildwuchses in der Tat Regelungsbedarf, das jetzt Vorgeschlagene ist allerdings nicht praktikabel. Alleine bei der Bundestagswahl waren 17 und bei der vergangenen Landtagswahl 12 politische Gruppierungen auf den Wahlvorschlägen verzeichnet. Bei einer Plakatbreite von 80 cm bedarf es einer „Anschlagtafel“ von entweder 14 Metern Breite oder eines Rechtecks in nicht unerheblicher Höhe von bis zu fünf Metern. Da stellt sich die Frage, wer das denn plakatieren solle und wo im Stadtgebiet solche Anschlagtafeln aufzustellen wären.“ Auf die gestellten Fragen hatten die Vertreter des FRB keine Antwort. Auch die Anzahl der Wahlvorschläge war gänzlich unbekannt. Eben nicht zu Ende gedacht. Uschalt weiter: „Wahlwerbung ist ein notwendiges Mittel in der Demokratie und gehört zu Wahlen dazu. Wie immer im Leben gilt es, dazu das richtige Maß zu finden. Dies kann aber nicht sein, das Plakatieren gänzlich einzuschränken und auf ein Minimum zurückzuführen.“

Uschalt brachte folgende Vorschläge ein:

  1. Eine Plakatierung in der Altstadt wird grundsätzlich untersagt.
  2. Ein Übereinanderstellen mehrerer Plakatständer ist verboten, ebenso das Anbringen von Wahlplakaten mit sogenannten „Hängern“ an Straßenlaternen
  3. Jede Partei oder Wählergruppierung kann eine noch festzulegende Anzahl von Wahlplakaten außerhalb der Altstadt im Stadtgebiet aushängen. Dazu ist eine Genehmigung erforderlich. Es sollte geprüft werden, ob nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Kaution zu hinterlegen ist, welche einbehalten wird, wenn die Plakate nicht binnen einer bestimmten Frist nach der Wahl entfernt werden.
  4. Um kulturellen Veranstaltungen Raum auch in der Innenstadt zu geben, soll seitens der Verwaltung geprüft werden, welche Möglichkeiten es dazu gäbe. Seitens der Fraktion der GRÜNEN kam dazu der Vorschlag, ob hierzu nicht Litfaßsäulen aufgestellt werden könnten. Die CSU-Stadtratsfraktion stützt diesen Vorschlag uneingeschränkt, wenn diese Litfaßsäulen in den Zeiten vor Wahlen ausschließlich den Hersbrucker Vereinen, nicht aber den Parteien und Wählervereinigungen, zur Verfügung stehen.

Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, inklusive die antragstellende Fraktion, stützte den Vorschlag der CSU und der Ergänzung durch die GRÜNEN und hat diesen an die Verwaltung mit der Bitte verwiesen,  eine entsprechende Satzung mit den Beratungsergebnissen vorzubereiten und dann dem Ausschuss zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.

Lesen Sie dazu auch den Pressebericht der Hersbrucker Zeitung vom 01.04.2017